AGB´s Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen einerseits den Kunden (im folgenden
Kursbucher oder Teilnehmer genannt) als Nutzer bzw. als gesetzlichen Vertreter der
eigentlichen Nutzer und der Schwimmschule Flosse und Meer, Inhaber Peter Penaat (im
folgenden SS-F&M genannt). Bei Anmeldung und vor Unterschrift unter das
Anmeldeformular machen wir Ihnen diese AGB zugänglich, die Sie mit online Buchung
bzw. durch die Zahlung der Kursgebühr sodann anerkennen. Ebenfalls anerkannt wird,
dass unser Objekt inklusive Parkplatz und Zugänge zu Ihrer und unseren eigenen
Sicherheit Videoüberwacht werden. Ausgenommen davon sind die Umkleideräume,
Sanitäranlagen und Duschen im Bad.
1. Abschluss des Schwimmschul -Vertrages
Der Kurs- Vertrag kommt zustande, indem Sie einen von der SS-F&M angebotenen Kurs
online buchen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder bzw. Kursbucher auch für
alle in der Rechnung mit aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der
Anmelder bzw. Kursbucher wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Der Kursbucher erhält im Anschluss eine elektronische Auftragseingangsbestätigung
über die Aufnahme des Teilnehmers auf die Warteliste sowie Informationen zu
Kurspreis, -ort und -zeit („Auftragseingangsbestätigung“). Dies stellt noch keine
Annahme durch den Anbieter dar. Sofern ein Platz für den Teilnehmer in dem gewählten
Abonnement frei wird, versendet der Anbieter hierüber eine E-Mail
(„Bestätigungsemail“) an den Kunden über die Anmeldung des Teilnehmers und den
Beginn des ausgewählten Schwimmkurses, die wesentlichen Vertragsinhalte und diese
AGB zu entnehmen. Die Schwimmschule F&M führt eine Warteliste mit Interessenten für
die einzelnen Kurse. Die Eintragung auf der Warteliste ist unverbindlich und erfolgt in der
Reihenfolge des Einganges der Anmeldungen. Sobald ein Kursplatz frei wird, wird der
Interessent auf dem Platz 1 der Warteliste darüber in Kenntnis gesetzt. Er wird
aufgefordert, unverzüglich jedoch spätestens innerhalb von 1 Werktag die
Schwimmschule das Interesse an dem Kurs mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist wird
der nächste Interessent von der Warteliste informiert.
Der Kursbucher wird darauf hingewiesen, dass kein Widerrufsrecht nach den
allgemeinen Vorschriften besteht (§ 312 Abs. 2 Nr. 9 BGB), da es sich bei den Kursen um
eine terminierte Dienstleistung handelt.
2. Bezahlung
Die vereinbarte Kursgebühr ist grundsätzlich im Voraus online zu entrichten. Die
Kursgebühr ist durch Einmalzahlung zahlbar und fällig. Bei Zahlungsverzug ist für jede
weitere Mahnung nach der Erstmahnung eine Mahn-Pauschale von zehn Euro fällig. Die
volle Kursgebühr für einen fest gebuchten Platz ist in jedem Falle fällig und zahlbar, wenn
der Kurs angetreten oder erst innerhalb von zwei Wochen vor Kursbeginn abgesagt wird.
Die Absage gegenüber der SS-F&M bedarf der Schriftform.
3. Laufzeit und Verlängerung
Die reguläre Kurseinheit beträgt 50 Minuten, sowie 5 Minuten für organisatorische
Belange. Die Kurse finden regelmäßig zu den vereinbarten Terminen statt, auch in den
Schulferien und an Brückentagen. An gesetzlichen Feiertagen und an Heiligabend,
Sylvester, Pfingst- und Ostersonntag entfällt der Kurs.
Leistungs-/ Preisänderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen der SS- F&M von
dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von der SS
F&M nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des
gebuchten Kurses nicht beeinträchtigen. Die SS-F&M wird Sie über solche
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Betreuung durch bestimmte Kursleiter/-innen.
In dringenden Fällen behält sich die SS-F&M derartige Änderungen auch innerhalb des
jeweiligen Kalenderjahres bzw. Vertragsperiode vor. Wechseltermin und neue
Gruppeneinteilungen werden von der SS-F&M im Einzelfall unverzüglich mitgeteilt. Im
Interesse eines erfolgreichen Gruppenunterrichts wird ausreichende
Wassergewöhnung, Selbständigkeit und altersgemäße Lernbereitschaft der Kinder
vorausgesetzt. Die Schwimmkurse werden ohne Mithilfe der Eltern durchgeführt, mit
Ausnahme vom Kursen des Babyschwimmens.
6. Kündigung durch die Schwimmschule
Die SSF&M kann ohne Einhaltung einer Frist den Schwimmschulvertrag kündigen, wenn
der Nutzer den gebuchten Kurs trotz vorheriger Abmahnung durch die SS-F&M oder
ihren Repräsentanten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Schwimmschulvertrages gerechtfertigt ist.
Während des Unterrichts dürfen sich in der Schwimmeinrichtung nur Kursleiter/-innen
und Kursteilnehmer aufhalten. Werden Anweisungen des Kursleiters/ der Kursleiterin
nicht befolgt und wird dadurch der Unterricht gestört, kann der störende Teilnehmer
nach vorheriger Abmahnung von der betreffenden Unterrichtsstunde, in schweren Fällen
vom Rest des Kurses ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt, wenn der Nutzer trotz
vorheriger Abmahnung weiterhin gegen die Hausordnung oder gegen sonstige
Nutzungsbedingungen der jeweiligen Schwimmeinrichtung verstößt. Kündigt die SS
F&M, so behält sie den Anspruch auf die Kursgebühren.
Bei unvorhergesehenen Erkrankungen oder körperlichen Beeinträchtigungen des
Teilnehmers, die erst nach Vertragsschluss auftreten, länger als vier Wochen andauern
und durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, kann der Veranstalter dem
Kunden die Möglichkeit einräumen, die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt
wahrzunehmen oder eine Ersatzperson zu benennen. Es handelt sich hierbei um eine
freiwillige Leistung vom Veranstalter, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Unterrichtsausfall, Übertragbarkeit
Bei befristeten Laufzeiten verfallen mit Ende des auf dem Kurs angegebenen Zeitraums
alle nicht wahrgenommenen Unterrichtsstunden, auf Kulanz der SS-F&M können
Nachholstunden angeboten werden. Einen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht.
Verträge sind nur nach Absprache mit der SS F&M übertragbar. Ungenutzte Leistungen
sind nicht ersetz-o. verrechenbar. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtszeiten
können nicht erstattet werden. Für Unterrichtsausfälle, deren Ursache von der SS-F&M
nicht zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Erstattung bzw. Nachholung.
8. Hygienevorschriften
Die Schwimmhalle und den Vorbereich der Schwimmhalle dürfen nicht mit
Straßenschuhen betreten werden. Vor dem Schwimmen ist eine gründliche Reinigung
des Körpers mit Seife erforderlich. Essen und Trinken sind in den Schwimm- und
Umkleidebereichen ist nicht gestattet. Das Rauchen in den Umkleiden, der
Schwimmhalle und im Wartebereich ist nicht gestattet. Das Filmen, Fotografieren und
die Nutzung von Mobiltelefonen sind in der Schwimmhalle und in den
Umkleidebereichen, inklusive den Toiletten streng untersagt.
9. Allgemeine Sicherheitsregeln
Der Teilnehmer darf weder mit vollem noch mit leeren Magen ins Wasser. Schmuck,
Kaugummi und Pflaster müssen vor Beginn entfernt werden. Taucherbrillen, die die
Atemwege verdecken, Nase und Mund, sind nicht erlaubt. Die Kursbucher, Eltern und
Begleitpersonen haben während ihrer Anwesenheit die alleinige Aufsichtspflicht für den
Teilnehmer. Der Schwimmlehrer/in bleibt jedoch primär der Ansprechpartner für den
Teilnehmer. Toilettengänge müssen dem Schwimmlehrer/in angemeldet und
selbstständig durchgeführt werden.
Nach einer Impfung müssen 24 Stunden ohne Nebenwirkung vergangen sein.
Teilnehmer mit ansteckenden Krankheiten, Verletzungen oder nach Einnahme von
Alkohol oder Drogen dürfen nicht teilnehmen. Dem Schwimmlehrer/in muss im Vorfeld
über das Anmeldeformular oder spätestens mündlich vor Kursbeginn über
gesundheitliche Besonderheiten informiert werden.
Der freie Wille des Kindes ist stets zu respektieren.
Die Aufsichtspflicht der SS-F&M für die Kinderschwimmkurse beginnt und endet mit der
im Kursplan ausgeschriebenen bzw. mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand. Während des
Umziehens und dem Weg zwischen Umkleidekabine und Beckenrand besteht keine
Aufsichtspflicht des Anbieters. Eltern müssen spätestens 10 Minuten vor Kursende
zurück in der Schwimmhalle sein.
10. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche und deliktische Haftung der SS-F&M für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf das doppelte der Kursgebühr beschränkt, soweit ein
Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Für während des
Kurses eingebrachte Sachen des Nutzers oder seiner Begleitpersonen wird nicht
gehaftet. Für Verluste oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung
übernommen. Eltern haften für alle Schäden, die durch das Verhalten des Teilnehmers
entstehen. Der Teilnehmer und seine Begleitpersonen betreten und nutzen die
Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr. Insbesondere darf der direkte Schwimmhallen -
Bereich nicht betreten werden, solange in diesem Bereich kein Personal der SS-F&M
anwesend ist.
Bei Verunreinigungen, z.B. durch Fäkalien, der Anlage wie das Schwimmbad oder die
Umkleidungen werden die dadurch entstandenen Reinigungs- und
Betriebsausfallkosten vollständig dem Verursacher (den Eltern) in Rechnung gestellt.
Ein bestimmter Lernerfolg wird nicht geschuldet, aber angestrebt.
11. Datenschutz
Die SS- F&M verpflichtet sich, alle ihr überlassenen Daten ausschließlich für die
vertraglich notwendigen Tätigkeiten zu speichern und zu verarbeiten. Nach Vertragsende
werden ausschließlich auf Wunsch des TN alle persönlichen Daten (mit Ausnahme
derer Daten, die gesetzlich aufbewahrt werden müssen) gelöscht. Der TN erklärt sich
mit der Datensicherung und Verarbeitung seiner Personenbezogener Daten im Sinne der
jeweils gültigen Datenschutzgesetze einverstanden.
12. Verjährung
Alle vertraglichen Ansprüche des Nutzers gegen die SS -F&M verjähren ein Jahr nach
dem Eintritt des jeweiligen Anspruchs.
13. Abtretungsverbot
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Nutzers gegen die SS-F&M ist ohne deren
vorherige Zustimmung ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche
Ansprüche aus dem Schwimmschulvertrag und im Zusammenhang damit, sowie
Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages insbes. dieser AGB hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages einschließl. der AGB zur Folge. Die
unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen
Interesse der beiden Vertragspartner am nächsten kommt. Änderungen dieser AGB
bedürfen der Textform (§ 126 BGB). Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform
selbst.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für
Passiv-Prozesse, ist der Sitz der SS-F&M in Oldenburg/Old.
15. Höhere Gewalt
Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches der
SS-F&M liegt (wie z.B. Naturereignisse, Epidemien oder Pandemien, Krieg,
Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer-
und Explosionsschäden, öffentlich-rechtliche Verfügungen), die Möglichkeit der
Durchführung von Schwimmkursen oder anderer Leistungen im Rahmen des
Abonnements ausschließen oder reduzieren, so dass die SS- F&M seine vertraglichen
Verpflichtungen nicht erfüllen kann, ist der Anbieter für die Dauer der Störung und im
Umfang ihrer Auswirkungen von ihrer vertraglichen Verpflichtungen entbunden und nicht
verpflichtet, die vertragliche Leistung durch Dritte erfüllen zu lassen. Satz 1 gilt auch,
soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts für
den Anbieter nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei den Vorlieferanten der SS-
F&M vorliegen. Der Kunde ist für die Zeit, in der der Anbieter von seiner Erfüllungspflicht
entbunden ist, von seiner Zahlungspflicht befreit. Dauern diese Ereignisse länger als drei
(3) Monate, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
15. Sonstiges
Der SS-F&Ms stehen alle Urheber-Nutzungsrechte an Foto- und Videoaufnahmen zu, die
in ihrem Auftrag während des Unterrichts hergestellt werden. Foto, Film- oder
Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem SS-F&M Personal
gestattet. Die Erlaubnis kann ohne Begründung verwehrt werden.